Am 19. Oktober 2025 finden die Pfarreiratswahlen für die 36 neuen Pfarreien statt. Informationen und Materialien dazu finden sich unter
https://pfarreiratswahl.ebfr.de Die Seite wird laufend aktualisiert und weiterentwickelt.
Die neue
Wahlordnung für die Pfarreiräte ist am 7. Mai 2025 in Kraft getreten.
Bisher regelten die Satzung für Pfarrgemeinderäte (PGRS) und die Kirchliche Vermögensverwaltungsordnung (KVO) die Aufgaben und das Zusammenspiel der Gremien in den Pfarreien und die Vermögensverwaltung in den Kirchengemeinden. Für die 36 neuen Pfarreien wurden die Regelungen im neuen
Pfarreigesetz zusammengeführt. Es tritt zum 1. Januar 2026 in Kraft .