Hier finden Sie die zentralen Rahmenentscheidungen zur Kirchenentwicklung 2030 im Überblick. Sie sind auch als Plakate zum Ausdrucken verfügbar:
Rahmenentscheidungen
Grundlage
Nach Beratungen beim Diözesanforum setzte Erzbischof Stephan Burger im Juni 2022 die Diözesanstrategie in Kraft. Ihre Vision, Werte und die 13 strategischen Ziele waren Grundlage für die Gestaltung der 36 Pfarreien, die am 1. Januar 2026 gestartet sind.
Raumplanung und Gestaltung
Im März 2021 wurde der abschließende Entwurf für die Raumplanung erstellt. Die neuen Pfarreien wurden zum 1. Januar 2026 gebildet und decken an vielen Stellen die Gebiete der bisherigen Dekanate ab, die wiederum aufgelöst werden. Basis für die Entwicklung der künftigen 36 Pfarreien/Kirchengemeinden ist eine lebendige Glaubensgemeinschaft vor Ort: Die Lokale Projektkoordination steuerte, koordinierte und begleitete die Pfarreibildung bis Herbst 2025. Die Lokale Projektleitung prägte und gestaltete ebenfalls bis dahin gemeinsam mit Haupt- und Ehrenamtlichen aus Seelsorge, Bildung und Caritas das Bild der künftigen Pfarreien, zu denen auch muttersprachliche Gemeinden gehören. Kindertageseinrichtungen bleiben weiterhin wichtige Orte der Glaubensvermittlung und in kirchlicher Trägerschaft der Kirchengemeinden.
Organisation und Prinzipien
- Die Diözesane Projektleitung bestand aus Haupt- und Ehrenamtlichen aus dem Erzbischöflichen Ordinariat, der Verwaltung, Pastoral und Bildung sowie aus Repräsentantinnen und Repräsentanten der diözesanen Gremien/Räte. Sie steuerte bis zum 31. Dezember 2025 das gesamte Projekt und war verantwortlich für die erzielten Ergebnisse.
- Die Diözesane Projektkoordination steuerte ebenfalls bis zum 31. Dezember 2025 die Organisation und Kommunikation der Prozesse in Abstimmung mit der diözesanen Projektleitung.
- Subsidiarität ist das Leitprinzip der neuen diözesanen Struktur, mit der die neue Pfarrei größtmögliche Selbstbestimmung erhält. Aufgaben und Stellen werden teilweise von Diözesan- auf Pfarreiebene verlagert. Die diözesane Steuerung ist so gering wie nur möglich.
- Die bisherigen Pfarreien und Kirchengemeinden wurden zum 1. Januar 2026 mittels Union zu jeweils 36 Einheiten zusammengeführt. Dabei blieb je eine Pfarrei beziehungsweise Kirchengemeinde als Rechtsgröße bestehen.
Name und Sitz
Der Name der Pfarrei hat sich größtenteils aus dem Patronat und dem Ort der Pfarrkirche ergeben. Der Sitz der Pfarrei ist in der Regel gleichzeitig Ort der Verwaltung und des Pfarrbüros. Lokale Gremien erarbeiteten dazu Vorschläge und reichten ihre Voten ein, anschließend entschied der Erzbischof darüber per Dekret. In der Regel entspricht der Name der Pfarrei auch dem Namen der Kirchengemeinden. Ausnahmen können zum Beispiel weiträumige Gebiete sein; hierbei sollte der Name der Kirchengemeinde eine räumliche Zuordnung ermöglichen.
Ämter und Gremien
- Der Pfarrer leitet die Pfarrei, trägt damit die Gesamtverantwortung und nimmt die ihm nach dem Kirchenrecht zugewiesenen Aufgaben wahr. Er kann einzelne dieser Aufgaben auf andere delegieren. Der Pfarrer leitet das Seelsorgeteam und ist Dienstvorgesetzter der Priester sowie Diakone.
- Ein/e Pfarreiökonom/in verantwortet mit einem Team weiterer Mitarbeitender die Verwaltung der Pfarrei in Abstimmung mit dem Pfarrer und dem Pfarreivermögensverwaltungsrat.
- Einer/einem Leitenden Referenten/in werden Aufgaben der Leitung der Pfarrei übertragen. Er/sie ist unter anderem Dienstvorgesetzte/r für Mitarbeitende im pastoralen Dienst.
- Ehrenamtliche übernehmen Leitungsaufgaben unterhalb der Pfarreiebene, zum Beispiel als Leiter/Leiterin der Gemeindeteams.
- Der Pfarreirat ersetzt die bisherigen Pfarrgemeinderäte, der Pfarreivermögensverwaltungsrat die bisherigen Stiftungsräte.









