Häufige Fragen (FAQ)
An dieser Stelle beantworten wir die häufigen Fragen (FAQ) rund um den tiefgreifenden Veränderungsprozess der Kirchenentwicklung 2030 und den damit verbundenen Start der 36 neuen Pfarreien zum 1. Januar 2026. Die FAQ werden fortlaufend aktualisiert. Wenn Sie weitere Fragen haben, kontaktieren Sie bitte: kirchenentwicklung2030@ordinariat-freiburg.de
Mit der Kirchenentwicklung 2030 hat die Erzdiözese Freiburg geantwortet auf gesellschaftliche Trends, den demographischen Wandel und neue Technologien, die unsere Lebens-, Glaubens- und Arbeitswelt nachhaltig verändern. Bei dem 2019 angestoßenen Zukunftsprozess geht es daher um einen tiefgreifenden Kulturwandel mit dem Ziel, Kirche zu einer lebendigen und verlässlichen Glaubensgemeinschaft umzugestalten. Damit dies gelingt, wurden bei der Planung und Umsetzung alle Bereiche kirchlichen Lebens, die Verwaltung und die Strukturen der Erzdiözese in den Blick genommen.
Auf Grundlage der Diözesanstrategie, die im Juni 2022 von Erzbischof Stephan Burger in Kraft gesetzt wurde, haben Haupt- und Ehrenamtliche auf lokaler Ebene Konzepte entwickelt für eine zukunftsfähige Pastoral, Caritas und Bildung. Mit der Neuausrichtung der Erzdiözese geht unweigerlich ein Kultur- und Strukturwandel einher: So wurden die bisherigen 224 Seelsorgeeinheiten ab 2026 zu 36 neuen Pfarreien zusammengeschlossen.
Eine von Erzbischof Stephan eingesetzte Projektleitung steuerte die Kirchenentwicklung 2030 bis 31. Dezember 2025. Hier arbeiteten hauptberuflich und ehrenamtlich Engagierte aus dem Erzbischöflichen Ordinariat und der kirchlichen Verwaltung zusammen mit Mitarbeitenden der Pastoral und Bildung sowie Repräsentanten aus diözesanen Gremien und Räten. Die Gruppe ist regelmäßig zusammengekommen, um über aktuelle Fragen zu beraten und sie arbeitete eng mit der Projektkoordination zusammen, die - ebenfalls bis Ende 2025 - alle Prozesse koordiniert und gesteuert hat. Mit dem Start der neuen Pfarreien hat die Projektleitung ihren Auftrag, den Prozess bis zu diesem Zeitpunkt zu begleiten, erfüllt und die Mitglieder beenden ihre Arbeit. Ab 2026 ändert sich die Projektstruktur der Kirchenentwicklung und ein neues Kuratorium für eine beratende Begleitung wird einberufen. Eine große Verantwortung kam vor Ort der Lokalen Projektkoordination zu, die das Zusammenwachsen der neuen Pfarreien ab 2021 bis Oktober 2025 initiiert, fördert und begleitet hat. Zum 1. Oktober 2025 haben alle neuen Leitungspersonen der neuen Pfarreien ihre Arbeit aufgenommen. Die Teams bestehen aus Pfarrer, Stellvertretenden Pfarrer, Leitende/r Referent/in sowie Pfarreiökonom/in und Stellv. Pfarreiökonom/in.
Ein wesentlicher Meilenstein ist die Errichtung der 36 neuen Pfarreien zum 1. Januar 2026. Dafür wurden von zahlreichen haupt- wie ehrenamtlich Engagierten ab 2021 Konzepte für die Pastoral und Verwaltung erdacht, geplant und umgesetzt. Ab 2026 zeigt sich, wie die neue Seelsorge- und Verwaltungspraxis funktioniert und wo bis 2030 gegebenenfalls Änderungen notwendig sind. Bis zum Pfarreistart gab es einen Zeitplan analog zum Fortschreiten des Projekts.
Die neuen 36 Pfarreien ab 2026 entsprechen weitgehend den Gebieten heutiger oder ehemaliger Dekanate. Wie die Raumplanung konkret aussieht, sehen Sie hier.
Das Kirchenrecht sieht für die Leitung einer Pfarrei jeweils einen Pfarrer vor, wobei er mit seinem Amt verbundene Aufgaben delegieren kann. So wurden im Zuge der Kirchenentwicklung 2030 mit den Leitenden Referentinnen und Referenten sowie Pfarreiökonominnen und -ökonomen zusätzliche Funktionsstellen geschaffen, an die der Pfarrer differenzierte Leitungsaufgaben übergibt. Damit kann er sich in höherem Maße Aufgaben der Seelsorge widmen und es werden pastorale Vielfalt, Kreativität und Handlungsspielräume gefördert. Die Leitenden Referenten/innen steuern und koordinieren pastorale Prozesse und arbeiten an der strategischen Weiterentwicklung der Pfarrei mit. Gleichzeitig sind die ernannten Frauen und Männer Dienstvorgesetzte von Mitarbeitenden im pastoralen Dienst. Die Pfarreiökonominnen und -ökonomen verantworten mit ihren Stellvertretungen die operative Verwaltung der Pfarrei in Abstimmung mit dem Pfarrer, dem Pfarreivermögensverwaltungsrat und dem Verwaltungsvorstand. Dem Stellvertretenden Pfarrer werden je nach Größe der Pfarrei differenzierte Aufgaben mit einer spezifischen Verantwortung oder eine Abwesenheitsvertretung übertragen. Eine geografische Übersicht aller designierten Leitungspersonen befindet sich hier.
Die Pfarreien sollen als „Gemeinde“ der Ort sein, an dem sich kirchliches Leben abspielt: in der Verkündigung des Glaubens, in der Feier unterschiedlicher Gottesdienstformen, im Dienst am Nächsten und in der Erfahrung von Gemeinschaft. Die Gemeindeteams nehmen dabei eine wesentliche Rolle ein. Daher werden sie stärker dabei unterstützt, Kirche zukunftsfähig und lebendig zu gestalten. Die Bildung der Gemeindeteams kann entweder über eine Berufung durch den Pfarreirat erfolgen oder durch Wahl in der Gemeindeversammlung.
Den Ehrenamtlichen kommt im Rahmen der Kirchenentwicklung 2030 eine noch bedeutendere Rolle zu: Sie erhalten mehr Verantwortung, zum Beispiel durch die Leitung von Gemeinden. Gemeinsam mit Hauptamtlichen entwickeln sie in den Pfarreien auch pastorale Konzepte für eine lebendige und zukunftsfähige Glaubensgemeinschaft. Um die ehrenamtlich Engagierten stärker zu unterstützen, wurde unter anderem im Modellprojekt "Ehrenamtskoordination" erprobt, wie die Rahmenbedingen für ihre Arbeit verbessert werden können. Die Förderung ehrenamtlichen Engagements ist auch ein Ziel der im Juni 2022 verabschiedeten Diözesanstrategie.
Ja, die über 1.000 Einrichtungen, die bisher in Trägerschaft der katholischen Kirchengemeinden waren, bleiben auch ab 2026 in Trägerschaft der Pfarreien. Mit der Richtungsentscheidung der Bistumsleitung vom Februar 2022 wurden die Eckpunkte für die weitere Trägerschaft von Kitas durch Kirchengemeinden festgehalten. Auf diese Weise wurde den 14.000 pädagogischen Fachkräften, die ca. 65.000 Kinder betreuen, auch höchstmögliche Stabilität und Sicherheit für ihr Dienstverhältnis gewährt. Kindertageseinrichtungen sind weiterhin wichtige kirchliche Orte, an denen Familien und ihre Kinder ein verlässliches Erziehungs-, Bildungs- und Betreuungsangebot erhalten. Ausführliche Informationen dazu befinden sich auf der Seite des Referats Kindertageseinrichtungen und frühkindliche Bildung.
Über die Nutzung der lokalen Bestände kirchlicher Immobilien entscheiden die Verantwortlichen vor Ort und orientieren sich dabei am pastoralen Konzept ihrer Pfarrei. Ein Rückgang kirchlicher Immobilien ist angesichts sinkender Mittel und geringerer Nutzung erwartbar, aber gleichzeitig gilt es, umsichtig und mit Bedacht Entscheidungen über Immobilienbestände zu treffen. Ziel ist es, die Gebäude zu erhalten, die als Orte der Gemeinschaft, der Begegnung und der Glaubensverkündigung unverzichtbar für die Zukunft kirchlichen Lebens sind. Bei der Erstellung einer entsprechenden Immobilienkonzeption werden die Kirchengemeinden von verschiedenen kirchlichen Fachstellen sowie von Expertinnen und Experten unterstützt.
Hierzu gab es eindeutige kirchenrechtliche Vorgaben: Der Name der Pfarrei hat sich aus der Festlegung der jeweiligen Pfarrkirche ergeben. Das Patronat und der Ort der Pfarrkirche ergeben somit den Namen der Pfarrei. Dabei wurde eine der bestehenden Pfarrkirchen als Pfarrkirche gewählt. Die lokalen Gremien haben über Namensvorschläge abgestimmt und diese dem Erzbischöflichen Ordinariat übermittelt. Nach rechtlicher Prüfung legte der Erzbischof sie per Dekret fest; im Januar 2024 wurden alle Namen der 36 Pfarreien bekanntgegeben.
Der Name der Pfarrei kann zugleich der Name der Kirchengemeinde sein. Für die Namensgebung einer Kirchengemeinde gab es keine kirchenrechtlichen Vorgaben. Es sollte jedoch darauf geachtet werden, dass der Name eine räumliche Zuordnung ermöglicht, zum Beispiel die Bezeichnung eines Ortes oder einer Landschaft.
Der Ort, an dem sich die Pfarrkirche befindet, bedeutet nicht zwangsläufig eine Festlegung auf den Sitz der Pfarrei/Kirchengemeinde. Die lokalen Gremien haben über diesen Sitz, an dem die Verwaltung der Pfarrei/Kirchengemeinde geführt wird, abgestimmt. Die Ergebnisse wurden rechtlich geprüft und anschließend per Dekret durch den Erzbischof festgelegt. Im Januar 2024 erfolgte die Veröffentlichung.
Nach ausführlichen Beratungen mit diözesanen Räten und Gremien entschied Erzbischof Stephan Burger im Februar 2023 darüber, dass die Zusammenführung der bisherigen Pfarreien und Kirchengemeinden zu den neuen 36 Einheiten per sogenannter Union erfolgen sollte. Damit blieb jeweils eine existierende Pfarrei und Kirchengemeinde aus dem neuen größeren Verbund als Rechtsgröße bestehen, so dass darüber alle rechtlich notwendigen Vorgänge abgewickelt werden konnten. Durch die Union haben alle Beteiligten eine verlässliche Planungsgrundlage und Sicherheit erhalten, da sie auf bestehende Strukturen, Ressourcen und Gremien zurückgreifen konnten.
In der Gründungsvereinbarung, einem Arbeitsdokument, haben Vertreterinnen und Vertreter der 36 Pfarreien ihre neue Ausrichtung beschrieben. Sie haben darin festgelegt, wie und mit welchem Fokus sie die Diözesanstrategie vor Ort umsetzen wollen. Zum anderen haben sie darin die organisatorischen Rahmenbedingungen zusammengefasst, welche die pastoralen Grundaufgaben der Pfarrei betreffen. Diese verbindliche Planungsgrundlage wurde als Vorbereitung für die neuen Pfarreien größtenteils bis Herbst 2024 erstellt und dem Erzbischöflichen Ordinariat vorgelegt. Die Prüfung bzw. Freigabe aller 36 Gründungsvereinbarungen erfolgte bis Ende 2024/Anfang 2025. Ab 2026 beginnt die Arbeit in den neuen Pfarreien und wird bis Ende 2028 überprüft und gegebenenfalls weiterentwickelt.








